Warum keine Euro-Abstimmung? - Thema auf dem FDP-Forum Landesverband Baden-Württemberg 

Autor : Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider
Datum : 09.08.01 14:33

Auch das deutsche Volk hat nach dem Grundgesetz das Recht, mittels einer Volksabstimmung den Austritt aus der Währungsunion oder auch der Europäischen Union zu beschließen. Die Befugnis, die Staatsgewalt durch Abstimmungen auszuüben, wird dem deutschen Volk durch seine Staatsorgane entgegen Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG seit Jahrzehnten vorenthalten. Das Verfassungspostulat, durch eine Ergänzung des Grundgesetzes die unmittelbare Demokratie im Bund zu ermöglichen, ist bisher nicht verwirklicht. Solange das nicht geschehen ist, ist Deutschland keine Demokratie, zumal die europäische Integration unter einem großen Demokratiedefizit leidet. (siehe Schachtschneider: "Res publica - res populi" und Hankel/Nölling/Starbatty/Schachtschneider: "Die Euro-Illusion - Ist Europa noch zu retten?")

Jeder Bürger hat aus dem Stabilitätsprinzip in Verbindung mit der allgemeinen Freiheit und aus der Eigentumsgewährleistung den Anspruch auf ein Bundesgesetz, das die Mitgliedschaft in der Währungsunion beendet. Dieses Recht dürfte so lange nicht durchsetzbar sein, als das Bundesverfassungsgericht sich dem Integrationsdiktat der Führer Europas unterwirft. Das mag sich ändern, wenn das wirtschaftliche Desaster der Währungsunion offenkundig wird.

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