Warum keine Euro-Abstimmung? - Thema auf dem FDP-Forum Landesverband Baden-Württemberg
Autor : Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider
Datum : 09.08.01 14:33
Auch das deutsche Volk hat nach dem Grundgesetz das Recht, mittels einer
Volksabstimmung den Austritt aus der Währungsunion oder auch der
Europäischen Union zu beschließen. Die Befugnis, die Staatsgewalt durch
Abstimmungen auszuüben, wird dem deutschen Volk durch seine Staatsorgane
entgegen Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG seit Jahrzehnten vorenthalten. Das
Verfassungspostulat, durch eine Ergänzung des Grundgesetzes die
unmittelbare Demokratie im Bund zu ermöglichen, ist bisher nicht
verwirklicht. Solange das nicht geschehen ist, ist Deutschland keine
Demokratie, zumal die europäische Integration unter einem großen
Demokratiedefizit leidet. (siehe Schachtschneider: "Res publica - res
populi" und Hankel/Nölling/Starbatty/Schachtschneider: "Die
Euro-Illusion - Ist Europa noch zu retten?")
Jeder Bürger hat aus dem Stabilitätsprinzip in Verbindung mit der
allgemeinen Freiheit und aus der Eigentumsgewährleistung den Anspruch auf
ein Bundesgesetz, das die Mitgliedschaft in der Währungsunion beendet.
Dieses Recht dürfte so lange nicht durchsetzbar sein, als das
Bundesverfassungsgericht sich dem Integrationsdiktat der Führer Europas
unterwirft. Das mag sich ändern, wenn das wirtschaftliche Desaster der
Währungsunion offenkundig wird.
AURECON
VERMÖGENSBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Firmensitz Gauting - Handelsregister München HRB 40415 - Geschäftsführer: Peter Odendahl
Gründungsjahr: 1968
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