ASU-Kommentar aus Berlin 22.10.2002

 

Die Sozialisierung in der alten Form – eine spektakuläre "Verstaatlichung der Produktionsmittel" – ist vorläufig aus der Mode. Was wir im Wohlfahrtsstaat Deutschland erleben ist eine schleichende Sozialisierung über drei Wege: 1. die schrittweise Sozialisierung der privaten Einkommensverwendung über Steuern und Sozialabgaben; 2. die Sozialisierung zukünftiger Einkommen und des Vermögens über eine riesig wachsende Staatsverschuldung; 3. die zunehmende Einschnürung privater Vertragsfreiheit im Arbeits- und im Zivilrecht.

Mit diesen Mitteln wird die alt-neue Regierung nach ihrer aktuellen Koalitionsvereinbarung die Schwächung von Eigentum und Selbständigkeit vorantreiben. Zum ersten Weg gehören beispiels-weise: die massive Erhöhung der Prämienleistungspflicht in der gesetzlichen RV (Erhöhung der Bei-tragsbemessungsgrenze um 500 Euro (West) und 450 Euro (Ost) sowie eine Erhöhung der Beiträge um 0,2 Prozentpunkte (trotz Energiesonder- oder Ökosteuer, die gleichfalls erhöht wird); die massive Erhöhung der Versicherungszwangsgrenze in der GKV (um sage und schreibe 1.125 Euro für Berufsstarter: ein Anschlag auf die private Versicherungswirtschaft); die stärkere private Belastung bei der Arbeitslosenhilfe; dann die Summe offener oder verkappter Steuererhöhungen: wie Mindeststeuer, Kapitalgewinnsteuer (klassenkämpferisch Spekulationssteuer genannt) die Energie-Sondersteuer (irreführend Ökosteuer genannt), die Steuererhöhungen als Abschaffung sogenannter Steuerprivilegien (z. B. bei der Umsatzsteuer), die drohende Reaktivierung der Vermögens- und Erbschaftssteuer (vgl. Kommentar 18/2002).

Der zweite Weg der Sozialisierung ist die Staatsverschuldung, die zu bedienen einen immer stärkeren Zugriff auf Einkommen und Vermögen verlangt (Goethe: „vorgegessen Brot“). Nicht einmal ausgewiesen ist dabei die Staatsverschuldung in Form von Rentenansprüchen in der GRV. Die alt-neue Bundesregierung hat den konsequenten Sparkurs Eichels faktisch aufgegeben und unterminiert im Einklang mit Frankreich, Italien und Portugal durch eine euphemistisch sogenannte Flexibilisierung den Stabilitätspakt. Die Neuverschuldung wird drastisch ansteigen (der Schuldendienst ist bereits jetzt der zweitgrößte Posten im Bundeshaushalt).

Der dritte Weg, die Einschnürung der Vertragsfreiheit, ist im Arbeitsrecht, das weiterhin nicht refor-miert werden soll, schon jetzt beträchtlich. Im Zeichen der Antidiskriminierungspolitik (Geschlecht, Nationalität) soll sich dies nun auch bis ins Zivilrecht hinein erstrecken, etwa im Mietvertragsrecht, das sowieso bereits stark reguliert ist. Natürlich ist Sinn der Vertragsfreiheit nicht die Zwangsverbrüderung mit angeblich Benachteiligten, sondern das Recht, den Vertragspartner frei auszuwählen, willkürlich frei im wahrsten Sinn des Wortes, an persönlichen Interessen orientiert. Diskriminiere ich Monika, wenn ich Elke heirate? Volkswagen, wenn ich Mercedes vorziehe? Den Hamburger SV, wenn ich mich für Bayern-München begeistere? – Darf ich nicht, wenn mir dies so gefällt, allein mit Frauen oder Männern oder Ausländern oder Inländern kontrahieren? Hinter dieser Antidiskriminierungspolitik steckt nichts als der Herrschaftsanspruch eines vulgären Egalitarismus. Wir reden hier noch gar nicht vom sogenannten Verbraucherschutz, will sagen Verbraucherbevormundung. Dies ist keine Politik des Pragmatismus oder bloß mutlosen Duchwurstelns, sondern entspricht den kollektivistischen Ideen von Rot/Grün, wie sie auch in der Familienpolitik durchscheint (Ausbau von „Familienersatzeinrichtungen“). Nach den Regeln erfolgreichen Wirtschaftens, den Prinzipien markwirtschaftlicher Ordnungspolitik also, wird diese Politik unvermeidlich scheitern – aber um welchen bei rechtzeitig sachlich richtiger Politik leicht vermeidbaren Preis?

AURECON

VERMÖGENSBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH

  Firmensitz Gauting - Handelsregister München  HRB 40415 - Geschäftsführer: Peter Odendahl 

Gründungsjahr: 1968 

 

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