ASU-Kommentar aus Berlin 22.10.2002
Die Sozialisierung in der alten
Form – eine spektakuläre "Verstaatlichung der Produktionsmittel"
– ist vorläufig aus der Mode. Was wir im Wohlfahrtsstaat Deutschland erleben
ist eine schleichende Sozialisierung über drei Wege: 1. die schrittweise
Sozialisierung der privaten Einkommensverwendung über Steuern und
Sozialabgaben; 2. die Sozialisierung zukünftiger Einkommen und des Vermögens
über eine riesig wachsende Staatsverschuldung; 3. die zunehmende Einschnürung
privater Vertragsfreiheit im Arbeits- und im Zivilrecht.
Mit diesen Mitteln wird die alt-neue Regierung nach ihrer aktuellen
Koalitionsvereinbarung die Schwächung von Eigentum und Selbständigkeit
vorantreiben. Zum ersten Weg gehören beispiels-weise: die massive Erhöhung der
Prämienleistungspflicht in der gesetzlichen RV (Erhöhung der
Bei-tragsbemessungsgrenze um 500 Euro (West) und 450 Euro (Ost) sowie eine Erhöhung
der Beiträge um 0,2 Prozentpunkte (trotz Energiesonder- oder Ökosteuer, die
gleichfalls erhöht wird); die massive Erhöhung der Versicherungszwangsgrenze
in der GKV (um sage und schreibe 1.125 Euro für Berufsstarter: ein Anschlag auf
die private Versicherungswirtschaft); die stärkere private Belastung bei der
Arbeitslosenhilfe; dann die Summe offener oder verkappter Steuererhöhungen: wie
Mindeststeuer, Kapitalgewinnsteuer (klassenkämpferisch Spekulationssteuer
genannt) die Energie-Sondersteuer (irreführend Ökosteuer genannt), die
Steuererhöhungen als Abschaffung sogenannter Steuerprivilegien (z. B. bei der
Umsatzsteuer), die drohende Reaktivierung der Vermögens- und Erbschaftssteuer
(vgl. Kommentar 18/2002).
Der zweite Weg der Sozialisierung ist die Staatsverschuldung, die zu bedienen
einen immer stärkeren Zugriff auf Einkommen und Vermögen verlangt (Goethe:
„vorgegessen Brot“). Nicht einmal ausgewiesen ist dabei die
Staatsverschuldung in Form von Rentenansprüchen in der GRV. Die alt-neue
Bundesregierung hat den konsequenten Sparkurs Eichels faktisch aufgegeben
und unterminiert im Einklang mit Frankreich, Italien und Portugal durch eine
euphemistisch sogenannte Flexibilisierung den Stabilitätspakt. Die
Neuverschuldung wird drastisch ansteigen (der Schuldendienst ist bereits jetzt
der zweitgrößte Posten im Bundeshaushalt).
Der dritte Weg, die Einschnürung der Vertragsfreiheit, ist im Arbeitsrecht, das
weiterhin nicht refor-miert werden soll, schon jetzt beträchtlich. Im Zeichen
der Antidiskriminierungspolitik (Geschlecht, Nationalität) soll sich dies nun
auch bis ins Zivilrecht hinein erstrecken, etwa im Mietvertragsrecht, das
sowieso bereits stark reguliert ist. Natürlich ist Sinn der Vertragsfreiheit
nicht die Zwangsverbrüderung mit angeblich Benachteiligten, sondern das Recht,
den Vertragspartner frei auszuwählen, willkürlich frei im wahrsten Sinn des
Wortes, an persönlichen Interessen orientiert. Diskriminiere ich Monika, wenn
ich Elke heirate? Volkswagen, wenn ich Mercedes vorziehe? Den Hamburger SV, wenn
ich mich für Bayern-München begeistere? – Darf ich nicht, wenn mir dies so
gefällt, allein mit Frauen oder Männern oder Ausländern oder Inländern
kontrahieren? Hinter dieser Antidiskriminierungspolitik steckt nichts als der
Herrschaftsanspruch eines vulgären Egalitarismus. Wir reden hier noch gar nicht
vom sogenannten Verbraucherschutz, will sagen Verbraucherbevormundung. Dies ist
keine Politik des Pragmatismus oder bloß mutlosen Duchwurstelns, sondern
entspricht den kollektivistischen Ideen von Rot/Grün, wie sie auch in der
Familienpolitik durchscheint (Ausbau von „Familienersatzeinrichtungen“).
Nach den Regeln erfolgreichen Wirtschaftens, den Prinzipien markwirtschaftlicher
Ordnungspolitik also, wird diese Politik unvermeidlich scheitern – aber um
welchen bei rechtzeitig sachlich richtiger Politik leicht vermeidbaren Preis?
AURECON
VERMÖGENSBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
Firmensitz Gauting - Handelsregister München HRB 40415 - Geschäftsführer: Peter Odendahl
Gründungsjahr: 1968
Zurück zum Inhaltsverzeichnis: Risiken aus dem Euro
Zurück zu Elementen der Finanzplanung
Zurück zum Dienstleistungsprogramm