Stabilitätspakt-Erklärung in die
EU-Verfassung aufgenommen
Der Stabilitätspakt, Garant eines harten Euro, ist künftig auch in europäischen
Verfassung verankert. In dieser Zusatzerklärung werden die Staaten mit
aufgerufen, in guten wirtschaftlichen Zeiten Haushaltsüberschüsse zu erzielen. Dies beschloss der EU-Gipfel in Brüssel. Die Erklärung wird ein Anhang des
«Europäischen Grundgesetzes». Einer der letzten großen Streitpunkte der zähen
Verhandlungen war ein Streit zwischen Deutschland und den Niederlanden um die Stärke
der EU-Kommission im Umgang mit Defizitsündern. Die Staats- und Regierungschefs bekennen sich mit der Verfassungsergänzung
ausdrücklich zu dem Stabilitätspakt von 1999. Dessen Elemente, unter anderem
die Obergrenze für das Defizit in Höhe von maximal drei Prozent des
Bruttoinlandprodukts, werden nicht in Frage gestellt. Die neue Verfassung sieht auch vor, dass die EU-Kommission im
Defizit-Strafverfahren mehr Kompetenzen bekommt als bisher. Demnach wird die
Straf-Prozedur auf «Vorschlag» der Kommission gestartet, der von den
Finanzministern nur einstimmig zurückgewiesen werden kann. Für konkrete
Sparvorschläge an die Defizitsünder reicht dagegen eine «Empfehlung» der
Kommission aus, die im Ministerrat leichter abgeblockt werden kann. Auf eine
solche Empfehlung muss der Rat allerdings unverzüglich reagieren - er darf
seine Entscheidung nicht hinauszögern. Diese Regelung ist ein Kompromiss in dem deutsch-niederländischen Streit:
Die Bundesregierung wollte auch für die Einleitung des Defizitverfahrens nur
eine weniger verbindliche Empfehlung der Kommission. Die Regierung in Den Haag
wollte dagegen das stärkere Vorschlagsrecht für beide Fälle, also auch für
die Auflagen, wie ein Staat sein Defizit zu bekämpfen hat. Die Niederlande - jetzt selbst im Minus - hatten im vergangenen Jahr
besonders stark darauf bestanden, hart auf die deutsche Verletzung des Stabilitätspakts
zu reagieren und das Berliner Defizit zu ahnden, wie es auch die Kommission
wollte. Derzeit berät der Europäische Gerichtshof darüber, ob der
Finanzministerrat sich damals über die Kommission hinwegsetzen und das
Verfahren gegen Deutschland auf Eis legen durfte. Auch vor diesem Hintergrund
wollte Berlin die Befugnisse der Kommission in der Verfassung klar begrenzen. AURECON VERMÖGENSBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH
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