Stabilitätspakt-Erklärung in die EU-Verfassung aufgenommen

Der Stabilitätspakt, Garant eines harten Euro, ist künftig auch in europäischen Verfassung verankert. In dieser Zusatzerklärung werden die Staaten mit aufgerufen, in guten wirtschaftlichen Zeiten Haushaltsüberschüsse zu erzielen.

Dies beschloss der EU-Gipfel in Brüssel. Die Erklärung wird ein Anhang des «Europäischen Grundgesetzes». Einer der letzten großen Streitpunkte der zähen Verhandlungen war ein Streit zwischen Deutschland und den Niederlanden um die Stärke der EU-Kommission im Umgang mit Defizitsündern.

Die Staats- und Regierungschefs bekennen sich mit der Verfassungsergänzung ausdrücklich zu dem Stabilitätspakt von 1999. Dessen Elemente, unter anderem die Obergrenze für das Defizit in Höhe von maximal drei Prozent des Bruttoinlandprodukts, werden nicht in Frage gestellt.

Die neue Verfassung sieht auch vor, dass die EU-Kommission im Defizit-Strafverfahren mehr Kompetenzen bekommt als bisher. Demnach wird die Straf-Prozedur auf «Vorschlag» der Kommission gestartet, der von den Finanzministern nur einstimmig zurückgewiesen werden kann. Für konkrete Sparvorschläge an die Defizitsünder reicht dagegen eine «Empfehlung» der Kommission aus, die im Ministerrat leichter abgeblockt werden kann. Auf eine solche Empfehlung muss der Rat allerdings unverzüglich reagieren - er darf seine Entscheidung nicht hinauszögern.

Diese Regelung ist ein Kompromiss in dem deutsch-niederländischen Streit: Die Bundesregierung wollte auch für die Einleitung des Defizitverfahrens nur eine weniger verbindliche Empfehlung der Kommission. Die Regierung in Den Haag wollte dagegen das stärkere Vorschlagsrecht für beide Fälle, also auch für die Auflagen, wie ein Staat sein Defizit zu bekämpfen hat.

Die Niederlande - jetzt selbst im Minus - hatten im vergangenen Jahr besonders stark darauf bestanden, hart auf die deutsche Verletzung des Stabilitätspakts zu reagieren und das Berliner Defizit zu ahnden, wie es auch die Kommission wollte. Derzeit berät der Europäische Gerichtshof darüber, ob der Finanzministerrat sich damals über die Kommission hinwegsetzen und das Verfahren gegen Deutschland auf Eis legen durfte. Auch vor diesem Hintergrund wollte Berlin die Befugnisse der Kommission in der Verfassung klar begrenzen.

AURECON

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